
Welche Führerscheinausbildung kannst Du bei Peters Fahrschule absolvieren?
Für Detailfragen zu den einzelnen Führerscheinklassen sprich bitte Peter Simon direkt nach dem Theorieunterrricht in Riedlingen oder Mertingen an.
Zweiräder
Hinweise:
- Unsere Ausbildungs-Zweiräder sind alle um 50mm tiefer gelegt!
- Die notwendige Sicherheitskleidung kann bei Peters Fahrschule gegen einen geringen Unkostenbeitrag ausgeliehen werden.
Peugeot Tweet 25
Peugeot Tweet 50
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Yamaha MT 125
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Voraussetzung Führeschein Klasse B – gilt nur im Inland und in Österreich!
Peugeot 125 Sportline
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
BMW G 310 R, sehr leicht und handlich
Fahrwerk um 2 cm Tiefergelegt, weitere Tieferlegung um 3 cm mit Wechselsitzbank möglich.
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW.
Yamaha 900 Treccer 115 PS, Gleichzeitig auch Motorradbegleitfahrzeug
PKW
Hinweise:
- Wir schulen auf BMW Mini, VW Golf Sportsvan und VW ID.4 Elektro.
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger
mit
- zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
- Mindestteilnehmerzahl 4
LKW der Klasse C1 – bis 7,5 Tonnen:
- Wer einen Führerschein der Klasse C1 besitzt, darf Fahrzeuge mit den folgenden Eigenschaften fahren: Die zulässige Gesamtmasse beträgt mehr als 3500 Kilogramm und nicht mehr als 7500 Kilogramm. Höchstens acht Sitzplätze, der Führersitz zählt nicht mit.
Ausgenommen sind:
Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D
Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind
Traktor-/Bulldog-Führerschein Klasse T:
- Ab einem Alter von 16 Jahren dürfen Schlepper nur mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h gefahren werden.
- Anhänger können an Traktoren bis 40 km/h mitgenommen werden, vorausgesetzt sie haben eine entsprechende Zulassung für diese Geschwindigkeit.
- Ab 18 Jahre dürfen Inhaber der Führerscheinklasse T automatisch Schlepper mit einer bbH bis 60 km/h fahren. Das gilt ebenfalls mit entsprechend zugelassenen Anhängern.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder der selbstfahrende Futtermischwagen dürfen mit dem sogenannten Traktorführerschein Klasse T bis zu einer bbH von 40 km/h gefahren werden.