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Der Führerschein für Dich

Wir haben bestanden!

Welche Führerscheinausbildung kannst Du bei Peters Fahrschule absolvieren?

Für Detailfragen zu den einzelnen Führerscheinklassen sprich bitte Peter Simon direkt nach dem Theorieunterrricht in Riedlingen oder Mertingen an.

Zweiräder

Unsere Zweiräder

Hinweise:

  • Unsere Ausbildungs-Zweiräder sind alle tiefer gelegt!
  • Die notwendige Sicherheitskleidung kann bei Peters Fahrschule ausgeliehen werden.

Peugeot Tweet 50

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

 

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Voraussetzung Führeschein Klasse B – gilt nur im Inland und in Österreich!

Peugeot 125 Sportline

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Yamaha MT 03
Yamaha MT 03

Yamaha MT 03, sehr leicht und handlich

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW.

 

 

PKW

Hinweise:

  • Wir schulen auf BMW Mini, Opel Mokka und VW Golf Sportsvan.

 

Opel Mokka Schaltgetriebe Klasse B – B17 – BE – B96
 
VW Golf Sportsvan
VW Golf Sportsvan Schaltgetriebe: Klasse B – B17 – BE – B96
  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger

mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

  •  

LKW der Klasse C1 – bis 7,5 Tonnen:

  • Wer einen Führerschein der Klasse C1 besitzt, darf Fahrzeuge mit den folgenden Eigenschaften fahren: Die zulässige Gesamtmasse beträgt mehr als 3500 Kilogramm und nicht mehr als 7500 Kilogramm. Höchstens acht Sitzplätze, der Führersitz zählt nicht mit.
  • Ausgenommen sind:

    • Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D

    • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind 

Traktor-/Bulldog-Führerschein Klasse T:

  • Ab einem Alter von 16 Jahren dürfen Schlepper nur mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h gefahren werden.
  • Anhänger können an Traktoren bis 40 km/h mitgenommen werden, vorausgesetzt sie haben eine entsprechende Zulassung für diese Geschwindigkeit.
  • Ab 18 Jahre dürfen Inhaber der Führerscheinklasse T automatisch Schlepper mit einer bbH bis 60 km/h fahren. Das gilt ebenfalls mit entsprechend zugelassenen Anhängern.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder der selbstfahrende Futtermischwagen dürfen mit dem sogenannten Traktorführerschein Klasse T bis zu einer bbH von 40 km/h gefahren werden.
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